In der kommenden Legislatur müssen in Mecklenburg-Vorpommern acht Richterinnen und Richter am Landesverfassungsgericht neu gewählt werden. Die Sozialdemokraten möchten nicht, dass diese Wahlen an „gezielten Sabotagen der AfD scheitern“, so SPD-Landtagsfraktionschef Julian Barlen. Daher wollen SPD, Linke und Grüne die Landesverfassung und das Landesverfassungsgerichtsgesetz ändern. Doch was bedeutet das für den Bürger – die OZ beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was entscheidet das Landesverfassungsgericht?

Der Fraktionsausschluss von Hannes Damm (Grüne) und die beitragsfreie Kita haben das Landesverfassungsgericht in diesem Jahr zuletzt beschäftigt. Es überwacht die Einhaltung der Landesverfassung von MV. Sie „ist die Grundlage für das Zusammenleben in Mecklenburg-Vorpommern“, sagt Julian Barlen. „In ihr sind unsere Rechte, aber auch Pflichten verbindlich geregelt.“

Warum sollen die Gesetze geändert werden?

„Das Landesverfassungsgericht muss vor demokratiefeindlichen Blockaden und unwürdigen politischen Machtspielen geschützt werden“, sagt Torsten Koplin, Parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion im Landtag. Er bezieht sich dabei auf Thüringen, wo die AfD im Landtag die Wahl des Richterwahlausschusses blockiert hat. Es bedarf der Zustimmung des Ausschusses, damit der Justizminister Richter auf Lebenszeit berufen kann. In Thüringen wird die AfD vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.

„Wir sehen in Thüringen, Polen, Ungarn, den USA oder der Türkei, wie rechtspopulistische Kräfte gezielt Institutionen schwächen, wenn sie die Möglichkeit dazu haben“, sagt Barlen. „Deshalb müssen wir unseren Rechtsstaat vorausschauend schützen – mit Blick auf mögliche Blockaden durch Sperrminoritäten im Landtag.“

Die AfD liegt in MV nach Umfragen bei 37 Prozent. Im Landtag könnte sie damit eine Zweidrittelmehrheit verhindern (Sperrminorität). Diese wird für die Wahl der Verfassungsrichter benötigt. „Uns geht es jetzt vor allem darum, für den Fall vorzusorgen, dass rechte Kräfte wie die AfD mögliche Sperrminoritäten nach der Wahl missbrauchen, um Stück für Stück das Landesverfassungsgericht lahmzulegen“, so Barlen.

Wie betrifft die Gesetzesänderung die Bürger?

Das Landesverfassungsgericht prüft Gesetze und misst das Handeln politischer Akteure an der Verfassung, erläutert Julian Barlen. Ein Verfassungsgericht ohne Richter kann dieser Kontrollfunktion nicht nachkommen. „Wir sehen, wie in anderen Ländern nach und nach versucht wurde und wird, die Gerichte zu schwächen und den Staat autoritär umzubauen. Hier geht es letzten Endes um den Erhalt unserer freiheitlichen Demokratie.“ Das betreffe alle Bürgerinnen und Bürger.

Was genau soll in den Gesetzen geändert werden?

Die Festlegung der Amtszeit und dass Wiederwahlen nicht möglich sind, sollen nicht nur im Verfassungsgerichtsgesetz festgeschrieben werden, sondern auch in der Landesverfassung. Zudem soll eine Ersatzwahl möglich werden, sollte der Landtag keine Zweidrittelmehrheit erreichen.

Die Idee: Gibt es sechs Monate nach Ende der Amtszeit des Richters oder nach vorzeitigem Ausscheiden aus dem Amt keinen gewählten Nachfolger, kann das Gericht drei fachlich geeignete Kandidaten vorschlagen, unter denen der Landtag mit absoluter Mehrheit einen Kandidaten oder eine Kandidatin wählt.

Warum kann Regierungskoalition die Gesetze nicht ändern?

Dafür braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Landtag. Um diese zu erreichen, brauchen SPD, Linke und Grüne die CDU, die die Gesetzesinitiative nicht unterschrieben hat. Das sorgt für Verwunderung bei den demokratischen Parteien, denn in Sachsen-Anhalt trägt die CDU so einen Antrag mit.

Warum unterstützt die CDU die Initiative nicht?

„Eine Verfassungsänderung aus Angst vor Wahlergebnissen und aus Angst vor der AfD vorzunehmen, halte ich für nicht richtig“, sagt CDU-Fraktionsvorsitzender Daniel Peters. Er könne nicht erkennen, dass Demokratie geschützt werde, wenn „bei einer fehlenden Verständigung nur noch die Regierungsfraktionen über die Verfassungsrichter entscheiden und das Parlament nicht mal mehr ein Vorschlagsrecht hat“. Dass die CDU-Politiker in Sachsen-Anhalt andere Wege gehen, sei deren Sache. „Wir sind Landespolitiker in Mecklenburg-Vorpommern.“

Was sagt die AfD dazu?

„Rot-Rot-Grün hat Panik vor einem fairen Machtwechsel“, sagt Enrico Schult, stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Pauschal werde der AfD unterstellt, die Richterwahl blockieren zu wollen. „Statt aber von vornherein konsensfähige Kandidaten vorzuschlagen, wird das Gericht faktisch selbstermächtigt, um politisch genehme Kandidaten in höchste Positionen zu hieven.“ Rot-Rot wolle das Verfassungsgericht für den Fall panzern, dass die AfD bei der Landtagswahl 2026 stärkste Kraft wird. „Die AfD-Fraktion lehnt diesen undemokratischen Gesetzentwurf entschieden ab.“

  • RoflmasterBigPimp@feddit.org
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    3 days ago

    Zumal der Antrag erst mal eine PRÜFUNG eines Parteiverbots ist? (schön wie wirklich jeder, selbst AfD-Anhänger, davon ausgehen das die direkt als verfassungswidrig eingestuft wird 🥸)

    Und sie mehrere gesicherte rechtsextreme Landesverbände hat?

    Und selbst der Verfassungsschutz zu diesen Schluss kam?

    Warum dann nicht Karten auf den Tisch?

    Gibt doch dann für alle Seiten nicht zu verlieren!

    Hey, wenn es um fairness geht dann lasst uns doch alle Bundestagsparteien einmal durch jagen! Sind nur 7 Stück. Und das wäre die sinnvollste Verwendung von Steuermitteln der jüngeren Geschichte!

    • RalfWausE_der_zwote@feddit.org
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      3 days ago

      Hey, wenn es um fairness geht dann lasst uns doch alle Bundestagsparteien einmal durch jagen! Sind nur 7 Stück. Und das wäre die sinnvollste Verwendung von Steuermitteln der jüngeren Geschichte

      DAS wäre tatsächlich mal eine interessante Sache… eine Prüfung aller derzeit im Bundestag vertretenen Parteien… wo muß ich unterschreiben?