Einen etwas größeren Erfolg hätte ich Frau Fischer hier gegönnt. Aber auch wenn die Recherche nach BGH in die Verantwortung von Frau Fischer fällt, muss sich die BILD immerhin um die Entfernung von Archivversionen bemühen.
Einen etwas größeren Erfolg hätte ich Frau Fischer hier gegönnt. Aber auch wenn die Recherche nach BGH in die Verantwortung von Frau Fischer fällt, muss sich die BILD immerhin um die Entfernung von Archivversionen bemühen.
Stimmt mich unzufrieden. Demnach wird Dokumentation von Artikelversionen entfernt, allerdings darf die Falschmeldung weiter in anderen Medien existieren, solange nicht jeder Herausgeber explizit angegangen wird. Mir bekommt es besser vor es wäre andersherum und im Archiv taucht die falsche und korrigierte Fassung auf.