Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als "gesichert rechtsextremistisch" einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens abgewartet werden muss.
Landesverbände sind jedoch gesichert rechtsextrem.
Gut, Gericht A hat nur gesagt, dass “nö” gilt, bis Gericht B entschieden hat, ob das vorher ausgesprochene “aber sowas von” gültig ist. Also nicht ganz so schlimm wie von dir dargestellt.
Gut, Gericht A hat nur gesagt, dass “nö” gilt, bis Gericht B entschieden hat, ob das vorher ausgesprochene “aber sowas von” gültig ist. Also nicht ganz so schlimm wie von dir dargestellt.